ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Regina CATSITTING – Live-in-Katzenbetreuung
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Regina CATSITTING und dem Katzenhalter vereinbarte Betreuung von Katzen im Zuhause der Katzen.
Regina CATSITTING bietet eine Live-in-Katzenbetreuung im Zuhause der Katzen an. Gegenstand der Dienstleistung sind die Betreuung der vereinbarten Katzen und meine Anwesenheit in ihrem gewohnten Zuhause. Allgemeine Haushalts-, Reinigungs- oder Gartenarbeiten sind nicht Bestandteil der Dienstleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurden.
2. Verbindliche Buchung
Die Buchung wird verbindlich, sobald Regina CATSITTING die vom Katzenhalter unterschriebene Buchungsvereinbarung zurückerhalten hat.
Ab diesem Zeitpunkt wird der vereinbarte Betreuungszeitraum verbindlich für den Katzenhalter reserviert. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch die vereinbarten Stornierungs- und Ausfallbedingungen.
Änderungen oder Verlängerungen des gebuchten Zeitraums bedürfen einer erneuten Absprache und der Bestätigung durch Regina CATSITTING.
3. Honorar, Zahlung sowie Reise- und Transferkosten
Das vereinbarte Honorar sowie gegebenenfalls vereinbarte Reise- und Transferkosten werden in der Buchungsvereinbarung bzw. Rechnung ausgewiesen.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum vollständig zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
Bei Catsittings im Ausland sind vereinbarte Reise- und Transferkosten so rechtzeitig zu zahlen, dass Regina CATSITTING diese nicht vorfinanzieren muss.
Erfolgt die erforderliche Zahlung nicht rechtzeitig, ist Regina CATSITTING nicht verpflichtet, das Catsitting bzw. die dafür notwendige Reise anzutreten.
Eine ausbleibende Zahlung gilt nicht als Stornierung. Die vereinbarten Stornierungs- und Ausfallbedingungen bleiben davon unberührt.
4. Stornierung durch den Katzenhalter
Bei einer Stornierung durch den Katzenhalter gelten folgende Ausfallgebühren:
- bis 14 Tage vor Sittingbeginn: kostenfrei
- 13 bis 8 Tage vor Sittingbeginn: 50 % des vereinbarten Betreuungshonorars
- ab 7 Tage vor Sittingbeginn: 100 % des vereinbarten Betreuungshonorars
Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Reise- und Transferkosten, die aufgrund der verbindlichen Buchung entstanden sind, trägt der Katzenhalter zusätzlich.
Dem Katzenhalter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Regina CATSITTING durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine ausbleibende Zahlung gilt nicht als Stornierung.
5. Vorzeitige Rückkehr des Katzenhalters
Kehrt der Katzenhalter vor dem vereinbarten Ende zurück und endet das Catsitting dadurch vorzeitig, bleibt der ursprünglich gebuchte Zeitraum Grundlage der Abrechnung. Ersparte Aufwendungen oder ein anderweitiger Verdienst von Regina CATSITTING werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
6. Verspätete Rückkehr / Verlängerung
Verlängert sich die Abwesenheit des Katzenhalters, muss Regina CATSITTING so früh wie möglich informiert werden.
Eine Verlängerung des Catsittings ist nur möglich, wenn Regina CATSITTING zeitlich verfügbar ist und der Verlängerung zustimmt. Zusätzliche Betreuungstage werden zum vereinbarten Preis nachberechnet.
Entstehen Regina CATSITTING aufgrund der verspäteten Rückkehr notwendige zusätzliche Kosten - beispielsweise für die Umbuchung einer bereits geplanten Weiterreise -, trägt der Katzenhalter diese Kosten, sofern die verspätete Rückkehr aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
7. Übergabe, Sittingbeginn und Abreise
Die persönliche Übergabe und Einweisung erfolgt grundsätzlich einen Tag vor dem eigentlichen Sittingbeginn.
Dabei werden insbesondere Tagesablauf, Fütterung, Medikamente, Freigang, Schlüssel sowie Besonderheiten der Katze(n) und des Zuhauses besprochen.
Die Betreuung beginnt zum vereinbarten Sittingbeginn und endet mit der vereinbarten Rückkehr bzw. Übergabe an den Katzenhalter.
Übergabetag und Abreisetag werden zusammen als ein Betreuungstag berechnet. Abweichende Übergabe- oder Abreisezeiten können individuell vereinbart werden.
8. Reise- und Transferkosten
Bei Catsittings innerhalb Deutschlands sind die üblichen Fahrtkosten grundsätzlich im vereinbarten Honorar enthalten. Bei einer außergewöhnlich aufwendigen oder kostenintensiven Anreise können zusätzliche Fahrtkosten vor der verbindlichen Buchung individuell vereinbart werden.
Bei Catsittings im Ausland trägt der Katzenhalter die vorher vereinbarten Reise- und Transferkosten zusätzlich zum Honorar. Dazu gehören beispielsweise Flug- oder Bahntickets sowie erforderliche Transfers zwischen Flughafen/Bahnhof und Sittingort.
Wird eine verbindliche Buchung später storniert, trägt der Katzenhalter bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Reise- und Transferkosten, soweit diese aufgrund der vereinbarten Buchung entstanden sind. Eine doppelte Entschädigung desselben Schadens erfolgt nicht.
9. Voraussetzungen für das Live-in-Catsitting
Für die Dauer des Live-in-Catsittings stellt der Katzenhalter Regina CATSITTING ein eigenes, sauberes und beheizbares Zimmer im Zuhause der Katzen zur Verfügung. Das Zimmer verfügt über ein eigenes Bett mit Matratze und frischer Bettwäsche.
Die Nutzung von Bad/WC und Küche sowie funktionierendes WLAN müssen gewährleistet sein.
Während des Aufenthalts muss Regina CATSITTING eine angemessene Privatsphäre möglich sein.
Besonderheiten oder Einschränkungen der Unterkunft sind vor der verbindlichen Buchung mitzuteilen. Die Unterkunft ist Voraussetzung für die Durchführung des Live-in-Catsittings und keine Gegenleistung für die Katzenbetreuung.
10. Zugang zum Zuhause & Schlüssel
Der Katzenhalter stellt sicher, dass Regina CATSITTING zum vereinbarten Zeitpunkt zuverlässigen Zugang zum Zuhause der Katzen hat. Übergebene Schlüssel, Zugangscodes oder andere Zugangsmöglichkeiten müssen funktionieren.
Regina CATSITTING behandelt überlassene Schlüssel und Zugangsdaten sorgfältig und gibt sie nach Beendigung des Catsittings wie vereinbart zurück.
Ist der Zugang aufgrund eines Umstands aus dem Verantwortungsbereich des Katzenhalters nicht möglich, trägt der Katzenhalter die dadurch entstehenden notwendigen zusätzlichen Kosten. Kann das Catsitting deshalb nicht oder erst verspätet beginnen, liegt diese Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich von Regina CATSITTING.
11. Weitere Personen im Zuhause
Der Katzenhalter informiert Regina CATSITTING vor der verbindlichen Buchung, wenn während des Catsittings andere Personen Zugang zum Zuhause haben oder erhalten sollen.
Dazu gehören beispielsweise Familienangehörige, Nachbarn, Reinigungskräfte, Handwerker oder andere Betreuungspersonen. Unangekündigte Besuche oder das Betreten des Zuhauses durch Dritte während des Live-in-Catsittings sind vorher mit Regina CATSITTING abzustimmen.
Notwendige Einsätze in einem tatsächlichen Notfall bleiben davon unberührt.
12. Angaben zu den Katzen
Der Katzenhalter informiert Regina CATSITTING vor der verbindlichen Buchung nach bestem Wissen über alle für die Betreuung wesentlichen Besonderheiten der Katze(n).
Dazu gehören insbesondere bekannte Erkrankungen, Medikamente, besondere Bedürfnisse sowie auffällige oder für die Betreuung relevante Verhaltensweisen. Insbesondere sind bekannte Verhaltensweisen wie Beißen, Kratzen, starkes Markieren, Weglaufen oder aggressives Verhalten vorab mitzuteilen.
Treten nach der Buchung neue gesundheitliche oder verhaltensbezogene Besonderheiten auf, informiert der Katzenhalter Regina CATSITTING unverzüglich, sofern sie für das bevorstehende Catsitting relevant sind.
13. Weitere Tiere im Haushalt
Die Buchung umfasst ausschließlich die vorher vereinbarten Katze(n). Leben weitere Tiere im Haushalt, muss Regina CATSITTING darüber vor der verbindlichen Buchung informiert werden.
Eine Betreuung weiterer Tiere erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Eine Verpflichtung zur Betreuung nicht vereinbarter Tiere besteht nicht.
14. Futter, Katzenstreu, Medikamente & Vorräte
Der Katzenhalter stellt für den gesamten vereinbarten Betreuungszeitraum ausreichend Futter, Katzenstreu, Medikamente und alle sonstigen für die Katze(n) benötigten Dinge bereit.
Sollte während des Catsittings dennoch etwas ausgehen oder unerwartet benötigt werden, informiert Regina CATSITTING den Katzenhalter und kann nach Absprache notwendigen Nachschub besorgen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Katzenhalter.
Regina CATSITTING ist nicht verpflichtet, größere Ausgaben für Futter, Medikamente oder andere benötigte Dinge aus eigener Tasche vorzufinanzieren.
15. Medikamente & gesundheitliche Besonderheiten
Der Katzenhalter informiert Regina CATSITTING vor Beginn des Catsittings über bekannte Erkrankungen, Medikamente, Dosierungen und besondere gesundheitliche Bedürfnisse der Katze(n).
Medikamente werden von Regina CATSITTING nur nach vorheriger Vereinbarung und entsprechend den vom Katzenhalter bzw. Tierarzt mitgeteilten Vorgaben verabreicht. Alle benötigten Medikamente und Hilfsmittel müssen für den gesamten Betreuungszeitraum in ausreichender Menge vorhanden sein.
Regina CATSITTING übernimmt keine Diagnosen oder tiermedizinischen Behandlungen, die tierärztliche Fachkenntnisse erfordern. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer Katze während des Catsittings, gelten die Regelungen zum tierärztlichen Notfall.
16. Tierärztlicher Notfall
Wird eine Katze während des Catsittings krank oder verletzt, versucht Regina CATSITTING zunächst, den Katzenhalter oder die hinterlegte Notfallkontaktperson zu erreichen.
Ist niemand rechtzeitig erreichbar und kann eine notwendige tierärztliche Versorgung nicht aufgeschoben werden, darf Regina CATSITTING im Rahmen der vereinbarten Notfallvollmacht die notwendige tierärztliche Versorgung veranlassen.
Die hierbei entstehenden Tierarzt-, Medikamenten-, Transport- und sonstigen notwendigen Kosten trägt der Katzenhalter. Regina CATSITTING ist nicht verpflichtet, diese Kosten vorzufinanzieren. Die Kostenübernahme bzw. Zahlung ist soweit möglich unmittelbar durch den Katzenhalter gegenüber dem Tierarzt oder dem jeweiligen Dienstleister zu veranlassen.
17. Freigänger
Erhält eine Katze während des Catsittings nach Wunsch des Katzenhalters weiterhin Freigang, hält sich Regina CATSITTING an die vorher vereinbarten Gewohnheiten, Zeiten und Anweisungen.
Bei einer freilaufenden Katze kann Regina CATSITTING nicht gewährleisten, wann oder ob die Katze selbstständig zurückkehrt. Kehrt die Katze nicht wie gewohnt zurück, informiert Regina CATSITTING den Katzenhalter bzw. die Notfallkontaktperson und handelt entsprechend der vorher vereinbarten Vorgehensweise.
Für Ereignisse während des selbstständigen Freigangs, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Regina CATSITTING liegen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
18. Sauberkeit & Katzenhinterlassenschaften
Regina CATSITTING sorgt während des Catsittings für die Sauberkeit der von den betreuten Katzen genutzten Bereiche im üblichen Rahmen.
Dazu gehören insbesondere die Reinigung der Katzenklos sowie das gründliche Entfernen von Hinterlassenschaften und Verschmutzungen der betreuten Katzen, auch wenn einmal etwas außerhalb des Katzenklos passiert.
Die von Regina CATSITTING selbst genutzten Bereiche werden ordentlich hinterlassen. Eine allgemeine Wohnungsreinigung, Haushaltsführung oder Gartenarbeit gehört nicht zum Catsitting. Kleine zusätzliche Aufgaben - beispielsweise Post hereinholen oder einige Pflanzen gießen - können vorher individuell vereinbart werden.
19. Eigene Verpflegung der Cat-Nanny
Regina CATSITTING organisiert ihre persönliche Verpflegung während des Catsittings grundsätzlich selbst.
Ein kleiner Grundvorrat für die ersten Tage ist willkommen, jedoch keine Voraussetzung für die Buchung. Bereits vorhandene Lebensmittel und Vorräte des Katzenhalters dürfen nach vorheriger Absprache genutzt werden.
20. Fotos während des Catsittings
Auf Wunsch des Katzenhalters übermittelt Regina CATSITTING während des Catsittings täglich Fotos der betreuten Katze(n) per WhatsApp.
Diese Fotos dienen ausschließlich dazu, dem Katzenhalter während seiner Abwesenheit einen Einblick in das Wohlbefinden seiner Katze(n) zu geben.
Eine Veröffentlichung von Fotos der Katze(n), beispielsweise auf der Website oder in sozialen Medien von Regina CATSITTING, erfolgt nur mit einer gesonderten freiwilligen Einwilligung des Katzenhalters. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Buchung und kann unabhängig vom Catsitting erteilt oder abgelehnt werden.
21. Erreichbarkeit des Katzenhalters
Während des Catsittings muss der Katzenhalter oder eine vorher benannte Notfallkontaktperson erreichbar sein. Der Katzenhalter stellt Regina CATSITTING vor Beginn der Betreuung die notwendigen aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ändern sich Telefonnummern oder andere wichtige Kontaktdaten, informiert der Katzenhalter Regina CATSITTING darüber unverzüglich. Ist in einem dringenden Fall weder der Katzenhalter noch die Notfallkontaktperson rechtzeitig erreichbar, gelten die Vereinbarungen der Notfallvollmacht.
22. Abweichende oder unzumutbare Bedingungen vor Ort
Entsprechen die tatsächlichen Bedingungen vor Ort wesentlich nicht den Angaben oder Vereinbarungen, die vor der Buchung gemacht wurden, kann Regina CATSITTING verlangen, dass die Situation kurzfristig geklärt oder behoben wird.
Ist die Durchführung des Catsittings oder der Aufenthalt für Regina CATSITTING aufgrund der tatsächlichen Bedingungen unzumutbar oder nicht sicher, kann Regina CATSITTING das Catsitting ablehnen oder ein bereits begonnenes Catsitting vorzeitig beenden.
Dazu können insbesondere erhebliche hygienische Mängel, eine nicht wie vereinbart nutzbare Unterkunft, nicht mitgeteilte Tiere oder andere erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen gehören.
Beruht die Nichtaufnahme oder vorzeitige Beendigung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Katzenhalters, trägt dieser die dadurch entstehenden notwendigen zusätzlichen Reise-, Umbuchungs- und Rückreisekosten. Die Abrechnung des Betreuungshonorars richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
23. Schäden & Haftung
Regina CATSITTING behandelt das Zuhause, die Einrichtung und das Eigentum des Katzenhalters sorgfältig.
Für Schäden, die Regina CATSITTING schuldhaft verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Für bereits vor Beginn des Catsittings vorhandene Schäden, Mängel oder Defekte übernimmt Regina CATSITTING keine Verantwortung.
Schäden, die durch das übliche oder eigenständige Verhalten der betreuten Katze(n) entstehen - beispielsweise Kratzen an Möbeln oder das Umwerfen von Gegenständen -, sind von Schäden zu unterscheiden, die Regina CATSITTING selbst verursacht hat.
24. Verhinderung von Regina CATSITTING
Kann Regina CATSITTING das vereinbarte Catsitting aufgrund von Krankheit, Unfall oder einem anderen wichtigen unvorhersehbaren Grund nicht antreten oder muss ein bereits begonnenes Catsitting deshalb vorzeitig beenden, wird für den nicht erbrachten Betreuungszeitraum kein Honorar berechnet.
Bereits gezahltes Honorar für den nicht erbrachten Zeitraum wird entsprechend zurückerstattet.
Regina CATSITTING ist nicht verpflichtet, eine Ersatzbetreuung zu organisieren oder deren Kosten zu übernehmen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
25. Kameras und Überwachungsgeräte
Der Katzenhalter informiert Regina CATSITTING vor der verbindlichen Buchung über sämtliche im Zuhause vorhandenen Kameras sowie sonstige Bild-, Tonaufnahme- oder Überwachungsgeräte.
Während des Live-in-Catsittings dürfen in den von Regina CATSITTING genutzten Innenräumen keine Kameras oder sonstigen Bild- oder Tonaufnahmegeräte aktiv sein. Dies gilt insbesondere für Schlafbereich, Bad/WC sowie die sonstigen Bereiche, in denen sich Regina CATSITTING während ihres Aufenthalts gewöhnlich aufhält.
Verdeckte, nicht mitgeteilte oder entgegen dieser Vereinbarung aktivierte Überwachungsgeräte werden nicht akzeptiert.
Stellt Regina CATSITTING während des Aufenthalts eine nicht mitgeteilte oder entgegen der Vereinbarung aktive Überwachung fest, kann Regina CATSITTING das Catsitting vorzeitig beenden. Beruht die Beendigung auf einem Verstoß des Katzenhalters gegen diese Vereinbarung, gelten für notwendige zusätzliche Reise-, Umbuchungs- und Rückreisekosten die gesetzlichen Vorschriften.
Wichtiger Zusatz zum Buchungsablauf
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden deshalb als gesonderte Unterlagen zur Buchungsvereinbarung vorgesehen und nicht in diese AGB hineingequetscht.
Stand: September 2026